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Antrag auf einen biometrischen norwegischen Pass

Ab Oktober 2005 werden biometrische Pässe ausgestellt.

Die Antragstellung kann nur persönlich bei einer Botschaft oder einem untergeordneten Konsulat erfolgen.

Folgendes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden:

  • Alter Pass

     

  • 1 - Ein neues Passfoto, Größe 3,5 cm x 4,5 cm.
    Das Bild muss frontal aufgenommen werden (das Halbprofil ist nicht mehr zulässig) und vor einem neutralen hellen Hintergrund (klar mit gutem Kontrast und ohne Schatten). Es soll den gesamten Kopf und das Oberteil der Schultern zeigen, das Gesicht soll 70-80% des Bildes ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken.

    Klicken Sie bitte hier für weiter Informationen
    und hier um ein korrektes Foto zu sehen.

     

  • Personnummer
    Dem Antrag auf Ausstellung einer Personennummer müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
    - Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
    - beglaubigte Kopie des norwegischen Passes.
    Mehr über Personennummer

     

  • Namensänderung
    Hat eine Namensänderung (z.B. durch Heirat) stattgefunden und ist diese noch nicht bei dem Folkeregistret in Norwegen gemeldet worden, muss hier ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden.

     

  • Die Passgebühr beträgt zur Zeit € 57,- (geändert 01.01.08) (ab 16 Jahren) und muss bei der Antragstellung bar bezahlt oder an das Konsulatskonto überwiesen werden.

    Bankverbindung:
    Kgl. Norwegisches Konsulat
    HypoVereinsbank München
    Kontonummer 662 484 857
    BLZ 700 202 70

    Der Pass muss bei der Botschaft/dem Konsulat abgeholt und der alte Pass zur Entwertung mitgebracht werden. Die Pässe werden in der Regel für 10 Jahre ausgestellt.

     

  • Briefmarken im Wert von € 3,50 für die Rücksendung des Passes von der Botschaft in Berlin an das Konsulat.
    In Ausnahmefällen: Briefmarken im Wert von € 3,50 für die Rücksendung des Passes vom Konsulat an die Privatadresse des Antragstellers, sofern Sie den Pass nicht selbst abholen können.

     

Norwegische Staatsbürger, die im Ausland geboren sind, müssen vor dem 22. Lebensjahr einen Antrag auf Beibehalt der norwegischen Staatsbürgerschaft stellen. (Norsk Statsborgerskap etter fylte 22 år) Ohne die Beibehaltungsbewilligung der norwegischen Staatsbürgerschaft können keine Pässe über das 22. Lebensjahr hinaus ausgestellt werden.

Informationen und Antragsformular sind unter http://www.norwegen.no/Norsk/traineer/prolong/ zu finden
Weitere Informationen sind unter NORWEGEN - die offizielle Seite in Deutschland zu lesen


Adresse
Kgl. Norwegisches Konsulat
Ludwigstr. 10 /
Eingang Schönfeldstr.
80539 München

Tel. +49 89 224170
Fax +49 89 24294895

Öffnungszeiten
Mo-Di 09.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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