Antrag auf einen biometrischen norwegischen Kinderpass
Bei der Beantragung eines Kinderpasses (0-18 Jahre) muss mindestens ein Elternteil mit dem Kind bei der Botschaft oder dem Konsulat erscheinen. Vom nicht erschienen Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen, sowie eine Kopie einer öffentlichen Legitimation mit Unterschrift (Pass, Personalausweis).
Bei der Antragstellung des Passes muss das Kind persönlich erscheinen. Kinder über 10 Jahren müssen den Antrag selbst unterschreiben.
Folgende Unterlagen sind bei der ersten Beantragung des Passes mitzubringen.
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Alter Pass
Geburtsurkunde bei Erstausstellung
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Ein neues Passfoto
Die Größe sollte 3,5 cm x 4,5 cm betragen.
Das Bild muss frontal aufgenommen werden (das Halbprofil ist nicht mehr zulässig) und zwar vor einem neutralen hellen Hintergrund (klar mit gutem Kontrast und ohne Schatten). Es soll den gesamten Kopf und das Oberteil der Schultern zeigen, das Gesicht soll 70-80% des Bildes ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken.
Klicken Sie bitte hier für weiter Informationen und hier um ein korrektes Foto zu sehen.
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Personennummer
Dem Antrag auf Ausstellung einer Personennummer müssen folgende beglaubigte Kopien beigelegt werden:
Geburtsurkunde des Kindes und Passkopie vom norwegischen Elternteil. Die Kopien können im Konsulat beglaubigt werden. Die Unterlagen werden an die Botschaft in Berlin geschickt. Personennummer
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Pass/Personalausweis der Eltern
Vom nicht erschienen Elternteil eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Passes / Personalausweises
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Die Passgebühr beträgt € 33,- bis 16 Jahren und muss bei der Antragstellung bar bezahlt oder an das Konsulatskonto überwiesen werden. Bankverbindung:
Kgl. Norwegisches Konsulat
HypoVereinsbank München
Kontonummer 662 484 857
BLZ 700 202 70
Der Pass muss bei der Botschaft/dem Konsulat abgeholt und der alte Pass zur Entwertung mitgebracht werden.
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Briefmarken im Wert von € 3,50 für die Rücksendung des Passes von der Botschaft in Berlin an das Konsulat.
In Ausnahmefällen: Briefmarken im Wert von € 3,50 für die Rücksendung des Passes
vom Konsulat an die Privatadresse des Antragstellers, sofern Sie den Pass nicht selbst abholen können.
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Gültigkeitsdauer der Kinderpässe
0 - 5 Jahre, Gültigkeit 2 Jahre
5 - 10 Jahre, Gültigkeit 3 Jahre
10 - 16 Jahre, Gültigkeit 5 Jahre
Ab 16 Jahre, Gültigkeit 10 Jahre, wenn Norwegen das Geburtsland ist.