Antrag auf Personennummer
Vollständige Personennummer (Geburtsdatum und Personen-nummer) wird benötigt. Personen, die nach 1964 in Norwegen wohnhaft waren, besitzen eine Personennummer. Es wird kein Pass ohne Personennummer ausgestellt. Die Personennummer wird durch die Botschaft/Konsulat von Zentralmeldeamt in Midt-Finnmark zugeteilt.
Dem Antrag auf Ausstellung einer Personennummer müssen folgende Dokumente beigelegt werden
- Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopie des norwegischen Passes.
Die Beglaubigung einer Kopie kann im Konsulat vorgenommen werden.
Die Antragsbearbeitung kann 4-8 Wochen dauern.