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Antrag auf Personennummer

Vollständige Personennummer (Geburtsdatum und Personen-nummer) wird benötigt. Personen, die nach 1964 in Norwegen wohnhaft waren, besitzen eine Personennummer. Es wird kein Pass ohne Personennummer ausgestellt. Die Personennummer wird durch die Botschaft/Konsulat von Zentralmeldeamt in Midt-Finnmark zugeteilt.
Dem Antrag auf Ausstellung einer Personennummer müssen folgende Dokumente beigelegt werden

- Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- beglaubigte Kopie des norwegischen Passes.

Die Beglaubigung einer Kopie kann im Konsulat vorgenommen werden. Die Antragsbearbeitung kann 4-8 Wochen dauern.

Adresse
Kgl. Norwegisches Konsulat
Ludwigstr. 10 /
Eingang Schönfeldstr.
80539 München

Tel. +49 89 224170
Fax +49 89 24294895

Öffnungszeiten
Mo-Di 09.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung

© 2008-2012 Königlich Norwegisches Konsulat, München

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